Batterien im Passagiergepäck
All die elektronischen Geräte die wir täglich nutzen, benötigen Batterien oder Akkus und diese müssen für Reisen transportiert werden. Die Gefahr die davon ausgehen kann, ist meist nicht unmittelbar ersichtlich. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt auf der folgenden Seite bekannt was erlaubt und was verboten ist.
Ein besonderes Augenmerk gilt den Lithium-Batterien und -Akkus; diese sind im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich verboten. Falls sie eine maximale Spannung von 12 Volt haben, eine innere Energie von höchstens 100 Wh haben und der «Special Provision» A67 der «International Civil Aviation Organization» genügen, dann dürfen zwei Stück auch im aufgegebenen Handgepäck mitgeführt werden; weitere Details siehe auf der Webseite des BAZL.
Lithium-Batterien und -Akkus (innere Energie bis 160 Wh) sollten daher grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, Details siehe auf der Webseite des BAZL.
Beispiele der inneren Energie von Lithium-Akkus:
Kategorie | Beispiel | Spannung | Innere Energie |
Pocket-Kamera | Olympus Tough TG-5 | 3.6 V | 4.9 Wh |
Kleine Spiegelreflexkamera | Canon 6D | 7.2 V | 13 Wh |
Camcorder | Canon Legria HF G40 | 7.4 V | 13 Wh |
Grosse Spiegelreflexkamera | Canon 1Dx | 11.1 V | 28 Wh |
Drohne | dji Mavic Pro | 11.4 V | 43.6 Wh |
Laptop | Acer Aspire 5 | 10.8 V | 47 Wh |
Laptop | Acer Aspire V17 Nitro | 11.4 V | 51 Wh |
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